14.10.2004
Amtliche Mauttabelle veröffentlicht
Ab dem 1. Januar gilt für Nutzfahrzeuge ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Mautpflicht bei der Benutzung von Bundesautobahnen. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAst) hat nun wieder eine Mautabelle veröffentlicht, die Tariflängen (Entfernung zwischen zwei Anschlussstellen) und Knotenpunkte als Abrechnungsgrundlage für die Benutzungsgebühren enthält. Diese Tabelle kann unter der Adresse: www.mauttabelle.de eingesehen und heruntergeladen werden, meldet die BSK in ihrer neuesten Mitteilung.
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