03.11.2004
ZDB: Konzept für neues Vergaberecht ist Freibrief zur Korruption
Mit der Aufgabe des Vorrangs der öffentlichen Ausschreibung werde einer der wesentlichen Grundsätze des Haushaltsrechts, die Verpflichtung zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung von öffentlichen Geldern durch die Verwaltung, ausgehebelt. Gerade die öffentliche Ausschreibung gewährleiste – wie auch der Bundesrechnungshof immer wieder betont hat– in besonders hohem Maße den wirtschaftlichen Einsatz von Steuergeldern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Die vorgesehene Bagatellregelung bedeutet, dass unterhalb dieser Grenze keinerlei Vorgaben bei der Vergabe dieser Aufträge zu beachten wären.
„Das Konzept des BMWA stellt damit den Freibrief für Haus- und Hoflieferantentum dar. Weder ein echter Wettbewerb noch die dringend erforderliche Kontrolle desselben fänden mehr statt. Der Korruption wäre durch den Gesetzgeber selbst Tür und Tor geöffnet!“, so der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Prof. Dr. Karl Robl.
Die deutsche Bauwirtschaft fordert eine „Verschlankung“ des Vergaberechts ausschließlich im bestehenden System unter Aufrechterhaltung der Erarbeitung der Regelungen in paritätisch von Auftraggebern und Auftragnehmern besetzten Vergabe- und Vertragsausschüssen.
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