07.09.2011
Problem Billigkrane
Für die europäische Baumaschinenindustrie und ihre Kunden stellen
Import, Verkauf und Verwendung nicht regelkonformer Maschinen innerhalb des Gemeinschaftsgebiets ein immenses Problem dar. In der Folge ergibt sich ein verzerrter Wettbewerb und es entstehen erhebliche Sicherheitsrisiken für die Nutzer – darüber hinaus werden die Investitionen korrekt operierender Unternehmen in Forschung und Entwicklung untergraben.
Um dieses Problem anzugehen, haben etliche Kranhersteller am ersten vom europäischen Baumaschinen-Komitee (
Committee for European Construction Equipment, CECE) und der europäischen Materialumschlagsindustrie herausgegebenen Leitfaden mitgearbeitet, mit dessen Hilfe
Turmdrehkrane, die geltenden Anforderungen nicht genügen, identifiziert werden können.
Der seit Juni verfügbare Leitfaden soll Krankäufern und -anwendern sowie Kontrollbehörden als einfach zu handhabendes Nachschlagewerk dienen. Erläutert werden grundlegende Kriterien, die ohne Spezialwissen und technische Informationen überprüft werden können, um nach geltender EU-Gesetzgebung sowie relevanten Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften
konforme von nicht-konformen Turmdrehkranen zu unterscheiden.
Zu den im Leitfaden behandelten Merkmalen gehören korrekte Kennzeichnungen, Dokumente, Bauteilkombinationen, Geräuschemissionen, zusätzliche Sicherheitsausstattungen, Warn- und Hinweisschilder sowie die Bedienungsanleitungen. Jeder einzelne Punkt wird einfach verständlich erklärt und mithilfe von Grafiken und Fotos illustriert, um dem Leser die Unterschiede zwischen konformen und nicht-konformen Kranen aufzuzeigen. Viele Hersteller brachten die Erfahrung und Kompetenz ihrer Turmdrehkran-Experten ein, um diesen Leitfaden mitzugestalten.
„Das Phänomen nicht-konformer Maschinen innerhalb der EU ist
ein echtes Problem. Dank der fruchtbaren Zusammenarbeit innerhalb der CECE-Turmdrehkransektion, die alle derzeit führenden Hersteller versammelt, stellt dieser Leitfaden das erste zuverlässige Nachschlagewerk in diesem Bereich dar. Wir empfehlen dessen Nutzung allen nationalen Zollämtern und Markt-Kontrollbehörden sowie jedem, der mit dem Kauf oder Einsatz eines Turmdrehkrans zu tun hat“, erklärt
Ralf Wezel, Generalsekretär des CECE.
Zu finden ist der Konformitätsleitfaden des CECE (in sieben Sprachen)
hier.
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