19.11.2012
Tausche Arbeitsbühne gegen Rauschgift
Im niedersächsischen Delmenhorst ist dieser Tage ein Mann wegen
Unterschlagung sowie einer weiteren schweren Straftat zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Zusammen mit zwei Komplizen hatte der heute 27-Jährige im Frühjahr 2011 bei einem Vermietunternehmen eine Arbeitsbühne angemietet. Im Team mit einem der beiden war der Mann vor Ort, musste dafür seinen Personalausweis vorlegen.
Und ab geht die Lucie!: Kaum hatte das Duo die Bühne angemietet, vertickten sie das gute Stück im Raum Hannover. An wen und für welchen Betrag, konnte nicht geklärt werden. Die Bühne, von den Männern „Lucie“ getauft, bleibt nach wie vor
verschollen. Der Arbeitsbühnenvermieter schaltete die Polizei ein, nachdem seine Maschine nicht zurückkam.
Angeblich hat der 27-Jährige (erste Version) 1.500 Euro oder (zweite Version) doch nur 200 Euro für die Beteiligung an der Straftat bekommen. Zumindest ein Stück weit konnte er damit seine
Drogensucht finanzieren.
Für diese Unterschlagung erhielt er trotz eines umfangreichen Vorstrafenregisters ‚nur‘ ein Jahr Gefängnis aufgebrummt – wegen drogenbedingter verminderter Schuldfähigkeit, wie das Gericht entschied –, die sich allerdings mit dem anderen Urteil zusammen auf 3 Jahre und neun Monate Haft summiert.
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