04.12.2012
Fassis Größter
Der Fassi F1950, stärkster Kran des Herstellers, geht in den Einsatz: Auf der SAIE in Bologna und der IAA Nutzfahrzeuge war er erstmals zu sehen, doch Kunden in Österreich und der Schweiz hatten den Großkran bereits zu diesem Zeitpunkt im Einsatz ausprobieren können, berichtet der Hersteller.
Das erste Exemplar geht an die Schweizer Firma Caduff, und das in der
Spitzenausführung als
F1950RA he-dynamic. Die horizontale Reichweite liegt über 30 Meter bei einem Lastmoment von fast 140 mt. Das Eigengewicht des Krans beträgt um die 15 Tonnen. Ohne Ausschübe zu fahren, steht eine horizontale Ausladung von 19,40 Meter zur Verfügung, um Lasten bis 6.000 Kilogramm zu heben.
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Sechs Tonnen auf 20 Meter packt der Fassi F 1950
Der Großkran verstärkt die Kranflotte von fünf Fassi F1100AXP im Fuhrpark des Graubündener Unternehmens. „Es passierte immer häufiger, dass wir an unsere Leistungsgrenze kamen, vor allem in Bezug auf Reichweite und Hubkapazität,“ erklärt
Claudio Caduff, der oft selber mit den Kranen arbeitet.
Nach ersten Einsätzen war Claudio Caduff besonders von der Geschwindigkeit des Krans und der seines Erachtens
unglaublichen Leistung der Winde beeindruckt. Alle Hubarbeiten, die bislang den Einsatz eines Autorkranes erforderten, den die Firma aber nicht hat, können nun mit dem neuen Ladekran erledigt werden.
Das Abstützsystem arbeitet mit Stützen seitlich sowie vorne und hinten am Fahrzeug. Je nach Ausfahrposition wird die
Lastkapazität des Krans in der entsprechenden Position automatisch berechnet. Auch eine Schräglage des Kranes fließt als Parameter bei der Berechnung der maximalen Lastkapazität ein.
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Im Auf- und Abbau von Turmdrehern macht der F 1950 mit seinem 140-mt-Lastmoment eine gute Figur
Im Vergleich zum bis dato leistungsstärksten Kranfahrzeug im Fuhrpark liegt die Leistung des neuen Kranes um rund 50 Prozent höher. Es ist nun möglich, zwei Tonnen zu heben und sie in 31 Meter horizontaler Entfernung mit Jib wieder abzusetzen. Sechs Tonnen können immerhin noch in der Distanz von 20 Meter zum Fahrzeug aufgenommen bzw. abgelegt werden. In Deutschland ist das Kranfahrzeug als LKW zugelassen und braucht daher
keine Sondergenehmigung bei seinen Fahrten über öffentliche Straßen.
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