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15.04.2014

Kranführer zu Geldstrafe verurteilt

Für den schlimmen Kranunfall bei einem Schulfest in Neuenstadt am Kocher im Juni 2013 bekommt der Kranführer nun eine Geldstrafe von 2.700 Euro aufgebrummt. Der AT-Kran war damals mit 13 Menschen in angehängte Gondel in ein Haus gestürzt; insgesamt 16 Personen wurden dabei verletzt. Zwei davon erlitten lebensgefährliche Verletzungen.
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Der Kran ist einfach umgekippt


Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte den 48-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu dem entsprechenden Strafbefehl. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass dem Unfall ein Bedienfehler des Kranführers zugrundeliegt. Der Mann habe zu wenig Gegengewicht angebracht. Die Version des Bedienfehlers hatte bereits das Vermietunternehmen Scholpp vertreten, aus deren Flotte der 4-Achs-Mobilkran stammte. Allerdings kann der Kranfahrer, selbst schwer betroffen, sich noch juristisch gegen den Strafbefehl wehren.
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Dass der Ausleger auf dem Dach zu liegen kam, hat wohl einigen das Leben gerettet


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