15.10.2019
Kranfahrer wird nicht belangt
Am 11. Juni 2019 fuhr ein Kranfahrer mit seinem 96 Tonnen schweren Autokran über die Wattwilerstrasse im schweizerischen Ricken (im Kanton St. Gallen) – und sah direkt vor sich einen Motorradfahrer auf der Straße liegen. Blitzschnell handelte der Mann am Steuer und lenkte sein Gefährt von der Straße ins Gras.
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Der Kranfahrer war geistesgegenwärtig ausgewichen, sein Gefährt blieb umgekippt im Bankett liegen (Bild: Kapo SG)
Die Folgen: Der 61 Jahre alte Motorradfahrer wurde nicht überrollt und überlebte; der 8-Achs-Kran überschlug sich, blieb auf der Seite liegen und musste aufwändig geborgen werden. Zum Glück blieb der geistesgegenwärtige Kranfahrer unverletzt. Auf eine Million Franken summiert sich der Schaden am Kran. Einen sechsstelligen Betrag kostete obendrein die Bergung des havarierten Vehikels aus der Flotte von Toggenburger.
Vor kurzem hat die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen zu dem Fall abgeschlossen. Das Beste aus Kranfahrersicht: Für den 57-Jährigen hat der Unfall keine rechtlichen Folgen. Dem Fahrzeuglenker drohte zunächst ein Verfahren wegen Verletzung der Verkehrsregeln. Anders sieht die Lage beim Motorradfahrer aus. Er erhielt einen ein Strafbefehl „wegen Nichtbeherrschung des Fahrzeugs“, wie es im Schweizer Amtsdeutsch heißt. Er war nach einem Auffahrunfall gestürzt.
Die Bergung war eine logistische Herausforderung. Die Straße musste mehrere Nächte lang voll gesperrt werden. Zudem waren hunderte Liter Öl ins Erdreich geflossen und mussten entsorgt werden.
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Die Bergung des 8-Achs-Krans war extrem aufwändig und teuer (Bild: Kapo SG)
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