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25.10.2019

Kipp die Maschinen in den Kipper

Not macht (sehr) erfinderisch: Das alte Sprichwort bewahrheitet sich mal wieder, wie ein Zwischenfall auf der A3 bei Heiligenroth im Westerwald vor wenigen Tagen bestätigt. Kontrolleuren der Verkehrsdirektion Koblenz war am Dienstagabend gegen 20 Uhr ein 4-Achs-Kipper aufgefallen, bei dem eine Baumaschine aus der Kippmulde über das Fahrzeugheck hinausragte. Das machte die Beamten skeptisch. Daraufhin stoppten sie den Transport…

…und stellten eine ganze Latte von Verkehrsverstößen fest. Der erste Eindruck der Kontrolleure bestätigte sich bei genauerer Betrachtung des LKW: Tatsächlich waren zwei gebrauchte Baumaschinen in der Kippmulde verladen. Um beide Maschinen überhaupt platzieren zu können, waren diese ineinander verschachtelt. Dennoch reichte die vorhandene Fläche nicht aus, sodass man kurzerhand die heckseitige Bordwand abmontiert hatte und eine Baumaschine teilweise herausragen ließ.

Das Problem: Die Kippmulde verfügt über keinerlei Zurrpunkte, um das Ladegut ordnungsgemäß zu sichern können. Doch kein Problem für den findigen Fahrer bzw. dessen Firma: Kurzerhand wurden mit dem Schweißbrenner in die Seitenwände einfach ein paar Löcher hineingeschnitten, an denen sich ein Spanngurt befestigen lässt.
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Der kreative Transport


Die Polizei bemängelt, dass die Art und Weise der Ladungssicherung absolut unzureichend war und dauerhaft die Gefahr bestand, dass die Baumaschinen von der Ladefläche hätten herunterstürzen können. Obendrein war der mit einer Gesamthöhe von 4,25 Meter zu hoch: Er überschritt die zulässige Höhe um 25 Zentimeter.

Doch damit nicht genug: Der 39-jährige Fahrer, welcher den LKW samt beider Baumaschinen von Großbritannien in ein südeuropäisches Land bringen sollte, konnte weder einen gültigen Führerschein vorlegen, noch konnte er Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Es konnte recherchiert werden, dass der Mann seine Fahrt bereits am Vortag gegen Mittag angetreten hatte. Zum Kontrollzeitpunkt war er bereits über 30 Stunden unterwegs, ohne ausreichende Ruhezeiten eingelegt zu haben.
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DIY-Ladungssicherung nach dem Motto: Mach's doch selbst, wenn es nicht passt


Das durchweg negative Bild abgerundet haben noch eine nicht ordnungsgemäße Fahrzeugzulassung und erhebliche technische Mängel am LKW, unter anderem verschlissene Bremsscheiben. Damit war eindeutig klar, dass der Mann nicht weiterfahren durfte. Die Baumaschinen wurden mittels Kran auf einen anderen Transporter umgeladen und dann weiterbefördert. Der LKW wurde aufgrund der bestehenden Mängel ebenfalls auf einem Tieflader abtransportiert.

Gegen den Fahrer und das Unternehmen wurden Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und weiterer Verstöße eingeleitet und Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 3.700 Euro angeordnet.

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