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22.05.2003

ABP bietet Reparaturlösungen für GSL-Scheren

Die Magdeburger ABP Maschinenbau GmbH bietet gleichfalls Reparaturlösungen für GSL-Scherenbühnen an.

Dieses Programm ist nach Auskunft des Unternehmens durch die AXA-Versicherung Hamburg und dem TÜV-Nord Hannover vorab bestätigt sowie dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angezeigt worden.

Das Programm beinhaltet laut Auskunft von ABP folgendes:
„Es werden alle Mittelholme verstärkt, unabhängig davon ob Risse in den gefährdeten Buchsenschweißnähten der Mittelholme festgestellt werden. Dazu werden die Schweißnähte mittels Spezialwerkzeug abgefräst, um einen zusätzlichen Wärmeeintrag durch thermisches Ausfugen zu vermeiden.
Danach werden Verstärkungsbleche aufgesetzt, die dann mit den Buchsen sowie den Holmen verschweißt werden. Die Verstärkungsbleche sind statisch optimiert, um einen möglichst günstigen Biegeträger zu erhalten. Damit wird die bei den GSL-Scheren vorhandene statisch ungünstige Gurtblechverstärkung zusätzlich verbessert.

Es findet eine Kontrolle der Scherenbolzen sowie ein genereller Austausch der untersten drei Scherenbolzen gegen einen hochfesten Werkstoff mit Prüfzertifikat eines deutschen Stahllieferanten statt. Ein Austausch der Bolzen wird seitens ABP dringend angeraten. Bei bisher fünf instandgesetzten Geräten wurden bei zwei Geräten Totalbrüche der mittleren Bolzen im zweiten Scherenpaket festgestellt.

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ABP empfiehlt für GSL-Scheren auch die alten Bolzen (siehe Bild) in jedem Fall auszuwechseln


Bei den nicht mit Lamellenbremsen ausgerüsteten Geräten wird die Bremsmechanik gegen einen von der Firma Knott entwickelten und gelieferten verstärkten Originalbausatz ausgetauscht.

Abschließend wird eine UVV-Prüfung vorgenommen und ein entsprechender Eintrag ins Prüfbuch gemacht.

Das oben genannte Reparaturprogramm ist vom Versicherungsmakler Martens und Prahl, Kassel ebenfalls bestätigt.“

Ende der Mitteilung von ABP

Vor einer wesentlichen Instandhaltung (VBG 14 §40) ist die Miteinbeziehung des eigenen Versicherers – Haftpflicht und Maschinenbruch – gleichgültig welche Reparaturvariante gewählt wird, in jedem Fall anzuraten.

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