08.03.2010
Baufirmen müssen zahlen
Die Kosten nach dem
tödlichen Kranunfall im Jahr 2003 auf der Königsallee in Düsseldorf müssen die beteiligten Baufirmen übernehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat auch zweiter Instanz die Klage der Bauunternehmen gegen die Versicherung abgeschmettert. Der Versicherung zufolge haben die Firmen zu spät versucht, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Die Versicherung hatte sich geweigert, für die Kosten in Millionenhöhe aufzukommen, die durch Personen- und Sachschäden entstanden sind. In erster Instanz hatten die Richter bereits durchblicken lassen, dass die Ansprüche wohl verjährt seien. Die Arge der beiden Baufirmen habe sich zu spät gemeldet, hieß es.
Der Unfall hatte sich am 29. April 2003 ereignet. Auf der Baustelle für das Hotel Intercontinental in der Düsseldorfer Innenstadt waren drei Baukrane umgestürzt. Ein 29-jähriger Arbeiter und ein 39-Jähriger war dabei ums Leben gekommen, drei weitere wurden schwer verletzt. Auslöser des Unglücks war ein wegsackendes Betonfundament an einem der zwei Krane. Drei Jahre nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt: Niemand konnte dafür strafrechtlich belangt werden.
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