Gegen Show-Krane
Die IPAF begrüßt das Positionspapier der FEM-Produktgruppe „Krane und Hebezeuge“, aus dem hervorgeht, dass Krane nicht zum Heben von Personen verwendet werden dürfen - wie bei Spaß-Events, Schwebe-Restaurants oder Bungee-Jumping-Veranstaltungen.
11.07.2011