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05.08.2010

Übergewicht aus Verkehr gezogen

Am Dienstagvormittag fiel den LKW-Spezialisten der Inspektion Zentrale Dienste Stralsund auf einer Bundesstraße ein offensichtlich überladener Autokran auf. Die anschließende Kontrolle auf einem nahe gelegenen Parkplatz bestätigte das gute Augenmaß der Polizisten.

Der Fünfachser durfte laut seiner Ausnahmegenehmigung (§ 70 StVZO) nur ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 60 Tonnen und eine Achslast von 12 Tonnen haben. Selbst nach Abzug der Toleranz brachte der AT-Kran immer noch stolze 73.950 Kilogramm auf die Waage. Macht eine Überladung von 23,5 Prozent.

Der Fahrer führte auf seinem Fahrzeug entgegen der Auflagen ein Gegengewicht mit. Dieses Gegengewicht sowie die große Hakenflasche, die Auslegerverlängerung und der Spitzenausleger mussten mit einem extra angeforderten Kran abgebaut und auf einen LKW verladen werden. Weiterhin lag keine gültige Fahrwegsbeschreibung vor, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten.

Gegen den Fahrer und gegen die Firma aus dem Landkreis Nordvorpommern wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet, wie die Polizei Stralsund mitteilt.

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