Um alle Bilder zu sehen, registrieren Sie sich bitte und melden Sie sich an. Dadurch können Sie auch unsere Beiträge kommentieren und unseren E-Mail-Newsletter abonnieren. Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
18.12.2014

Handy am Steuer: Keine Bußgeld-Automatik

Es gehört zum täglichen Bild auf unseren Straßen: Kaum ein Auto- oder LKW-Fahrer, der nicht mal kurz zum Handy greift während der Fahrt. Dass das die Reaktionsmöglichkeiten einschränkt und ablenkt, ist vielleicht nicht allen bewusst. Daher hat der Gesetzgeber für einen solchen Fall ein Bußgeld von 60 Euro vorgesehen. Dazu spendiert er noch einen Punkt in Flensburg.

Doch ein aktuelles Gerichtsurteil stellt jetzt klar, dass es auch Ausnahmen gibt. Wenn Sie an einer roten Ampel stehen und der Motor aus ist, dürfen Sie zum Handy greifen und telefonieren. Auch dann, wenn die Start-Stopp-Automatik aktiv ist. Ganz wichtig: Das Auto muss stehen UND der Motor aus sein. (Aktenzeichen: OLG Hamm, Az. 1 RBs 1/14)

Der Fall: Ein Autofahrer aus Dortmund hatte mit seinem Mercedes an einer Ampel gehalten. Die Ampelpause nutzte er zum Telefonieren – und wurde prompt erwischt. 40 Euro Bußgeld sollte er zahlen – und das Amtsgericht bestätigte diese Entscheidung der Behörde. Der 22-Jährige legte allerdings Rechtsmittel ein und hatte damit Erfolg.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Hamm erklärte, dass der Mann hier kein Bußgeld zu zahlen habe. Denn die Straßenverkehrsordnung regle eindeutig, dass die Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad nur während des Fahrens beziehungsweise bei laufendem Motor verboten sei. Wenn das Fahrzeug stehe und der Motor aus sei, dürfe man telefonieren. Der junge Fahrer hatte sich darauf berufen, dass eine Start-Stopp-Automatik den Motor seines Fahrzeugs beim Ampelstopp ausgeschaltet hatte. Das Gericht hielt fest, dass es keinen Unterschied zwischen einem manuellen Ausschalten des Motors und einem automatischen Ausschalten gebe – aus sei aus.

Hintergrund
Der Bußgeldkatalog sieht für die Nutzung eines Handys am Lenkrad eines fahrenden Autos ein Bußgeld von 60 Euro vor. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Wer beim Fahrradfahren das Handy nutzt, riskiert 25 Euro Bußgeld.
Dabei ist jede Form der Handy-Nutzung verboten – auch das SMS-Lesen, der Blick in den Terminkalender oder auf die Uhr sowier das Eingeben von Navigationsdaten. Man darf also keinerlei Funktion des Mobiltelefons nutzen. (Aufheben oder woanders hinlegen darf man es immerhin auch während der Fahrt.)
Denn Fahrer sollen eben davon abgehalten werden, das Lenkrad loszulassen und ihre Aufmerksamkeit von der Straße ab- und dem Display zuzuwenden.

Kommentare