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04.03.2016

Strafbefehl von 1.800 Euro für Kranführer

Keine Lastmomentbegrenzung, dafür Schadensbegrenzung: Darum ging es dem Mann, 47, der jetzt vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen fahrlässiger Baugefährdung angeklagt war. Der Kranführer hatte den ihm anvertrauten All-Terrain-Kran auf vier Achsen zum Umkippen gebracht, als er am 22. Juni 2015 Fenster über einen Reihenhaus hinweg heben wollte. Der Mobilkran krachte auf das Hausdach und beschädigte dabei noch zwei Fahrzeuge sowie eine Garage. Verletzt wurde niemand. Das Ganze passierte auf einer Baustelle in Puchheim bei München.

Ein Gutachter konnte ausschließen, dass technisches Versagen vorlag. Bleibt noch eines: menschliches Versagen. Dass der Kranführer alkoholisiert war, sprach vor Gericht schon mal nicht für ihn. Dass er die Lastmomentbegrenzung (LMB) ausgeschaltet hatte (was der Kranführer auch zugab) – dito. Ursprünglich war der 47-Jährige mit einem Strafbefehl in Höhe von 4.500 Euro belegt worden, doch der Angeklagte wehrte sich dagegen, und so landete der Fall vor Gericht.

Was genau war passiert am Unfalltag? Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, dass er die LMB ausgeschaltet hat. Er nahm die 1,4 Tonnen schweren Fenster auf und fuhr den Ausleger aus, und zwar in einem Winkel von 45 Grad über das besagte Reihenhaus. Der Kran hätte nur eine halb so schwere Last heben können und auch nicht in diesem Winkel, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

Da es im Prozess nicht gut aussah für den Mann, änderte er seinen Widerspruch: Er akzeptierte den Strafbefehl an sich, wollte aber dessen Höhe reduzieren, sprich eine geringere Strafzahlung erwirken. Das ist ihm gelungen: Er muss jetzt nur noch 1.800 Euro zahlen. Die Höhe der 90 Tagessätze wurde von 50 auf 20 Euro verringert.

Doch warum änderte er seine Strategie? Nun, im Verfahren lief der Kranführer, dem nach dem Unfall fristlos gekündigt worden war, Gefahr, seinen Führerschein längere Zeit abgeben zu müssen. Denn er war auch der Trunkenheit im Straßenverkehr angeklagt. Schließlich hatte man bei dem Mann 0,81 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Zuvor müsse er noch deutlich mehr Alkohol im Blut gehabt haben, denn er sei ja von zuhause erst einmal zu einer Baustelle in einem anderen Ort gefahren, wo er den Kran abholte und dann Puchheim ansteuerte. Damit drohte ihm der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Und damit wäre sein Lappen längere Zeit weg gewesen. So erging wegen dieses Delikts ein Bußgeldbescheid über 500 Euro, und der zur Zeit arbeitslose Mann muss seine Fahrerlaubnis für einen Monat abgeben.

Der Gesamtschaden, der bei dem Unfall angerichtet worden war, beläuft sich nach Angaben der Staatsnawaltschaft auf 240.000 Euro.

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