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20.12.2017

Manitowoc obsiegt vor Gericht

Nächste Schlappe für Sany: Im jahrelangen Rechtstreit um den Diebstahl von vertraulichen Informationen durch Sany hat ein US-Gericht erneut pro Manitowoc entschieden. Richter William Griesbachvoam U.S. District Court in Wisconsin teilt in dem Fall die Sichtweise des US-Kranherstellers, Sany habe sich widerrechtlich Geschäftsgeheimnisse angeeignet, also gestohlen. Dabei geht es um das variable Gegengewicht, das sogenannte Variable Position Counterweight (VPC) von Manitowoc, das an Raupenkranen zum Einsatz kommt.

Auch in vorherigen Prozessen bzw. Instanzen hatte Manitowoc vor Gericht und vor der U.S. International Trade Commission (ITC) Recht bekommen (siehe Vertikal.Net vom 17. April 2015: Manitowoc siegt vor Gericht gegen Sany). Daraufhin wurde Sany der Verkauf bestimmter Kranmodelle in den USA untersagt. Konkret heißt das, dass die Chinesen mit ihrem Raupenkran SCC8500 zehn Jahre lang vom US-Markt ausgeschlossen werden.

Das Kuriose: Dies ist kein Urteil, sondern die Vorstufe einer weiteren Gerichtsverhandlung. Der Prozess, kein Scherz, soll 2019 (!) beginnen...



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