16.01.2024

Haulotte geht rauf auf 5 Jahre Garantie

Haulotte hat die Garantiezeit für seine elektrischen Scherenarbeitsbühnen von zwei auf fünf Jahre oder 1.500 Betriebsstunden verlängert.

Zu den Modellen, für die die neue Garantie für Ersatzteile und Arbeit gilt, gehören die Optimum 8 und die gesamte Compact-Baureihe, die von der Compact 8N bis zur Compact 14 reicht. Die Garantie gilt für alle Maschinen, die nach dem 1. Januar 2024 bestellt wurden, wobei die Garantiezeit mit dem Lieferdatum beginnt.
Die neue Garantie gilt für alle elektrischen Compact-Scherenmodelle

Die Garantie ist auch auf künftige Besitzer übertragbar, wenn das Gerät auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt verkauft wird. Wie bei den meisten Garantieprogrammen erlischt sie, wenn die empfohlenen Wartungsprogramme nicht eingehalten werden.

Für Haulotte-Boomlifte, Geländescherenarbeitsbühnen, Mastbühnen und Low-Level-Bühnen gelten weiterhin die bestehenden Programme, meist zwei Jahre für Teile und Arbeit.
Die vollständige Aufschlüsselung der Garantie nach Produkttyp

Haulotte teilt mit: „Die Gruppe bietet eine 5-Jahres-Garantie auf Teile und Arbeit, sodass Sie 5 Jahre lang absolut beruhigt sein können.“ Man sei der erste und einzige Hersteller weltweit, der dies biete, heißt es.

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