04.03.2024
Magni bekommt vor Gericht Recht
Der italienische Teleskopladerhersteller Magni TH hat im Rechtsstreit um mögliche Patentverletzungen durch Manitou in erster Instanz ein Urteil erwirkt – und auf ganzer Linie Recht bekommen.
Das Urteil Nr. 609 des Gerichts von Bologna vom 23. Februar 2024 bestätigt die Verletzung des italienischen Patents Nr. 1417457 und des europäischen Patents Nr. 2981496 der Firma Magni Real Estate, deren Lizenznehmer Magni Telescopic Handlers (Magni TH) ist, in Bezug auf das Verfahren zum Einfahren der Stabilisatoren bei drehbaren Teleskopladern.
In dem Urteil wird festgestellt, dass die in Punkt 4 des Urteils genannten Produkte von Manitou Italia die betreffenden Patente verletzen. Manitou darf dem Urteil zufolge seine Roto-Modelle MRT-X 2470 Privilege Plus (möglicherweise mit dem Zusatz ST 3AS1), MRT 2470 Privilege (möglicherweise mit dem Zusatz ST4S1), MRT-X 3050 Privilege Plus (eventuell mit dem Zusatz ST 3AS1), MRT 3050 Privilege (auch mit dem Zusatz ST4S1)
weder herstellen noch verkaufen.
Für jede festgestellte Zuwiderhandlung und für jede Verzögerung bei der Vollstreckung des Urteils muss Manitou 70.000 Euro an Magni hinblättern, heißt es in dem Richterspruch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da es vom Gericht der ersten Instanz erlassen wurde und eine Berufung möglich ist.
Hier können Sie das Urteil einsehen.
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