Erhabene Kulisse: Der Branchenverband IPAF hat am 20. September das jährliche Professional Development Seminar (PDS) für Ausbilder auf Schloss Liebegg in Gränichen (bei Aarau) ausgerichtet und dazu zahlreiche Trainer aus der gesamten Schweiz begrüßt.
Die Veranstaltung namens Elevation 2024 war eine gute Gelegenheit, sich mit dem gesamten IPAF-Schulungsnetzwerk in der Schweiz zu vernetzen, einem Netzwerk, das kontinuierlich rekordverdächtige Zahlen bei der Schulung von Hubarbeitsbühnenbedienern erzielt hat und als eines der stärksten in Europa gilt. Vielleicht nicht rekordverdächtig, aber auf alle Fälle sehr gut war der Zuspruch zur Veranstaltung, die Organisatoren sprachen von 107 Teilnehmern und Teilnehmerinnen.
Die Schweizer Schulungszentren sind führend bei der Einführung von IPAFs ePAL, der App zur Verwaltung von digitalen Lizenzen und Dokumenten. Das IPAF-Team für die Schweiz, Österreich und Deutschland, bestehend aus Roger Grossniklaus, Janina Hintermayer, Nadine Reiners und Maurizio Quaranta (für die italienischsprachige Region Tessin), hatte ein reichhaltiges Programm auf die Beine gestellt.
Die Themen reichten von Berichten über Zwischenfälle und Audits bis hin zu aktuellen Informationen über IPAF-Schulungen, Mietstandards und berufliche Weiterbildung. Der Branchenverband lieferte Einblicke in die neue Bedienerschulung 2025, bei der sich viel verändert hat gegenüber 2018.
Die PAL Cards, also die Bedienerausweise der IPAF, werden mittlerweile im deutschen IPAF-Büro in Bremen gedruckt, zumal das Schweizer IPAF-Büro in Basel neue Räumlichkeiten bezogen hat.
An der Veranstaltung nahmen auch Vertreter der SUVA teil, wobei Networking-Möglichkeiten und ein gemeinsames Essen den Tag rund gemacht haben. War das Schloss Liebegg am Morgen noch in dichten Nebel gehüllt, so lichteten sich bereits im Laufe des Vormittags die Wolken, und die Herbstsonne lächelte milde vom Himmel.
Durchs Programm führte Roger Grossniklaus, IPAF Country Manager für die Schweiz, mal in Deutsch, mal in Französisch – und auch Italienisch war zu hören, und alles wurde während der Veranstaltung simultan übersetzt fürs gemischtsprachige Publikum.
Was gab die Agenda her? Romina Vanzi, Head of Regional Development, und Roger Grossniklaus informierten über aktuelle Trends und Zahlen. So gab es im Jahr 2023 etwa rund 1.700 IPAF-Mitglieder weltweit mit exakt 641 Schulungszentren.
IPAF-Auditmanagerin Katrin Blau beispielsweise stellte entspannt-souverän den Audit Report 2023 des Verbands vor. „Wir auditieren für Konformität, nicht zum Stressen“, so ihr Credo. Neu zum Audit-Team hinzustoßen werden auf Schweizer Seite Adrian Müller und auf deutscher Seite Jens Maassen.
Obendrein gibt es in neues Schulungshandbuch des Verbands. Einblicke in die neue Bedienerschulung 2025 lieferte Janina Hintermayer. Der Theorie-Teil sei auf Wunsch der IPAF-Trainer leicht abgespeckt worden, sodass man nun mehr Infos in weniger Zeit bekomme – ein weiterer Wunsch der Schulungsspezialisten. Der Nachmittag war gespickt mit verschiedenen Workshops – in kleineren Gruppen – zu Themen wie Sicherheitsgeschirr, Notablass und Verbrenner vs. Elektro.
Abgerundet wurde das Vortragsprogramm durch eine Podiumsdiskussion zum Thema „Auffrischungskurs – nur ein Wunsch oder echte Notwendigkeit?“, moderiert von Vertikal.net-Redakteur Alexander Ochs. Dazu muss man wissen: Während in Deutschland jährliche Unterweisungen vorgeschrieben sind, ist es in der Schweiz viel mehr dem Einzelnen überlassen, wie er dies handhabt. Die Regeln hierzu aus der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) lassen hier Interpretationsspielraum. Die entscheidenden Passagen hierzu (neben der EKAS-Richtlinie 6512 „Arbeitsmittel“):
Gemäss VUV Art. 6 heisst es: 1 - Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass alle in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, einschliesslich der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes, ausreichend und angemessen informiert und angeleitet werden über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Massnahmen der Arbeitssicherheit. Diese Information und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls zu wiederholen.
2 - Die Arbeitnehmer sind über die Aufgaben und die Funktion der in ihrem Betrieb tätigen Spezialisten der Arbeitssicherheit zu informieren.
3 - Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass die Arbeitnehmer die Massnahmen der Arbeitssicherheit einhalten.
4 - Die Information und die Anleitung müssen während der Arbeitszeit erfolgen und dürfen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer gehen.
Gemäss VUV Art. 8 heisst es:
1 - Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so muss ihn der Arbeitgeber überwachen lassen.
2 - Bei Arbeiten mit besonderen Gefahren müssen die Zahl der Arbeitnehmer sowie die Anzahl oder die Menge der gefahrbringenden Einrichtungen, Arbeitsmittel und Stoffe auf das Nötige beschränkt sein.
Anschließend folgten Apéro und Nachtessen, wie es so schön in der Schweiz heißt.
Kommentare