29.04.2010
„Praxisferner Bürokratismus“
Zur geplanten
EU-Straßentransport-Richtlinie (2002/15/EC) wurde im Europäischen Parlament ein Änderungsvorschlag eingereicht, durch den künftig
Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen Gesamtmasse mit
digitalen Tachographen ausgestattet werden müssten. Betroffen wären zum Beispiel kleine Transporter oder Pritschenwagen, die üblicherweise für kurze Fahrten zwischen Baustellen, Unternehmen und Materiallager eingesetzt werden - also Fahrten im regionalen Umfeld und nicht im Fernverkehr mit hauptberuflichen Fahrern.
„Für den baubetrieblichen Ablauf ist die Fahrtätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung“, meint
Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutschen Baugewerbes, zu den Plänen der europäischen Parlamentarier. „Die vorgeschlagenen Änderungen sind
unverhältnismäßig, praxisfern und ein Bürokratismus zulasten von Unternehmen.“
Die geplante Richtlinie soll dem Zweck dienen, das Transportgewerbe zu kontrollieren. Sie steht allerdings der geplanten Novellierung der Fahrpersonalverordnung EC 561/2006, die
unnötige Bürokratie im Zusammenhang mit den Lenk- und Ruhezeiten und deren Überwachung abbauen soll, diametral entgegen.
Diese beruht auf dem Vorschlag, den das deutsche Handwerk der Europäischen Kommission im vergangenen Jahr unterbreitet hatte, regional tätige Handwerksbetriebe gezielt von den Kontrollvorschriften zu den Lenk- und Arbeitszeiten der Verordnung auszunehmen.
Dazu Robl: „Immerhin wurde der Zentralverband des deutschen Handwerks für diesen Vorschlag im Mai 2009 von der Stoiber-Kommission mit dem
Entbürokratisierungspreis der Europäischen Kommission ausgezeichnet. Es wäre ein Schildbürgerstreich, würden nun stattdessen die Änderungsvorschläge der Europa-Parlamentarier umgesetzt.“
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