16.02.2011
Geldstrafe für Kranfahrer
Für seinen - so das Gericht -
fahrlässigen Eingriff in den Bahnverkehr ist ein Lastwagenfahrer am Dienstag vom Hamburger Amtsgericht zu einer
Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden.
Der 45-Jährige hatte im vergangenen Juli eine U-Bahn-Brücke in der Hansestadt beschädigt: Als er versucht hatte, unter ihr hindurch zu fahren, hatte er sie mit dem nicht eingefahrenem Kranarm seines Ladekrans gerammt. Dadurch verschoben sich die U-Bahn-Gleise auf der Brücke.
Glück sei es gewesen, so die Richterin, dass kein Zug entgleist sei. Der Bahnverkehr war damals umgehend gestoppt worden. Der entstandene Sachschaden lag bei über 600.000 Euro.
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