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17.05.2011

Kranfahrer verurteilt

Am 24. November 2009, vormittags, kam es bei der Demontage eines Baukrans bei der damaligen Baustelle des UKBB (Universitäts-Kinder Spital beider Basel) an der Klingelbergstrasse zu einem Unfall. Während des Abbaus des Turmdrehkrans mit einem AT-Kran kippte dieser mit dem ausgefahrenen Ausleger rückwärts um. Dabei schlug der Ausleger über das Dach eines Klinikgebäudes an der Klingelbergstrasse und verletzte dabei eine Angestellte des Krankenhauses. Durch diesen Unfall entstanden Gebäudeschäden in der Höhe von etwa 750.000 Schweizer Franken; zusätzlich wurden mehrere Autos und der AT-Kran selbst zum Teil erheblich beschädigt.

Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wurden in der Zwischenzeit abgeschlossen und ergaben, dass der Kranführer den Ausleger des Turmdrehkrans mit einem Gewicht von nahezu 14 Tonnen demontierte und dieses Teil am Haken seines AT-Krans hing, obwohl die Tragfähigkeit des AT-Krans in dieser Position bei maximal zwölf Tonnen lag. Obwohl schon im AT-Kran die Überlast angezeigt wurde, schaltete der Kranführer das Warn- und Sicherheitssystem aus und führte die Arbeit fort. Beim nachfolgenden Manövrieren mit ausgeschaltetem Sicherheitssystem verlor der Kran die Bodenstabilität und fiel um, was zu dem Unfall führte.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat nun gegen den verantwortlichen Kranführer einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung durch Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen gemäß Art. 230 Ziff. 1 und 2 des Schweizerischen Strafgesetzbuches erlassen. Gegen den Strafbefehl wurde keine Einsprache erhoben, so dass dieser nun in Rechtskraft erwachsen ist. Die beschuldigte Person wird zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen und zu einer Buße verurteilt.

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