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02.06.2011

Kran ist kein Sprungseil

Die Fédération Européenne de la Manutention (FEM) fordert in einem Positionspapier, dass Mobilkrane nicht zu Entertainmentzwecken eingesetzt werden. So sollten nicht Personen für Shows gehoben, Bungee-Jumpings ausgeführt, so genannte „Dinner in the Sky“ oder Gegenstände gehoben werden, solange sich Menschen darunter befinden.
Mobilkrane wurden nicht dazu entwickelt, um Menschen in die Höhe zu heben; sie können mal dazu eingesetzt werden, um Menschen in einem speziellen Korb und für einmalige Einsätze an ihren Einsatzort zu bringen, wenn dies der ungefährlichste Weg ist. Arbeitsplattformen die an den Hauptausleger fixiert sind, sind hiervon ausgenommen, da diese nach den internationalen Standards für Hubarbeitsbühnen geregelt sind.

Dem Einsatz des Krans als Hebemittel für Personen wird seitens des Verbandes nur zugestimmt, wenn folgende Regeln gelten:
• Der Gebrauch eines Mobilkrans um Personen anzuheben ist durch die Gesetze des jeweiligen Landes erlaubt und auch die Regelungen zum Gebrauch eines Personenkorbes werden beachtet.
• Der Gebrauch eines Mobilkrans zum Anheben von Personen ist gegenüber der verantwortlichen Gesundheitsbehörde angezeigt.
• Die Möglichkeit der Rettung der Personen aus dem Korb bei einem Notfall wurden vor dem Einsatz evaluiert, ein Sicherheitsplan erstellt. So es nationales Recht fordert, ist ein Notfallrettungsplan auszuarbeiten.
• Eine Besprechung im Vorfeld des Hubs ist mit allen Beteiligten durchzuführen.

• Die rechtlichen Vorgaben für Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen sind zu beachten.
• Die Herstellervorgaben für den Einsatz des Kranes sind zu beachten.
• Der Personenkorb erfüllt die staatlichen Vorgaben des Landes und wird gemäß der Gebrauchsrichtlinien verwendet.
• Vor dem Einsatz wurde der Korb auf seine Gebrauchsfähigkeit sorgfältig überprüft.
• Jedwede gesetzlich geforderte Sicherheitsrichtlinie wurde überprüft und wird eingehalten.

• Die verwendeten Haken müssen dergestalt sein, dass sie eine Verriegelung besitzen und eine unbeabsichtigte Öffnung des Hakens ausschließt. Weitergehende staatliche Vorgaben sind auch hier zu berücksichtigen.
• Bevor der Hub ausgeführt wird, muss ein Testhub mit 125 Prozent der zu erwartenden Last durchgeführt werden. Dies ist an jedem neuen Einsatzort und nach jeder Modifikation oder Reparatur durchzuführen. Damit wird der Korb und die eingesetzten Mittel nochmals überprüft. (Ein Versetzen des Krans auf einer größeren Einsatzstelle macht eine erneute Prüfung nicht botwendig)
• Ein Probehub mit Korb sollte durchgeführt werden.
• Der angelegte Seilzug sollte nur auf 50 Prozent der Kapazität ausgelegt sein.
• Auch die Traglasten des Krans sollte nur zu 50 Prozent – gemäß den Traglastkurven – genutzt werden.

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