02.03.2012
Kranführer verurteilt
Für seine Mitschuld an dem
tödlichen Arbeitsunfall im Oktober 2011 in Graz ist ein Kranführer zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dem Mann wurde
fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Der 26-Jährige gestand von Beginn an seine Schuld ein.
Der Unfall passierte, als ein tonnenschweres Treppen-Fertigbauteil erst zu schwingen begann und dann zu Boden krachte. Dabei begrub es einen jungen Mann Anfang 20 unter sich. Dieser verstarb noch an der Unfallstelle.
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Die Rettungskräfte im Einsatz an der Unfallstelle in Graz (Foto: Berufsfeuerwehr Graz)
Das Gericht sah es als wahrscheinlich an, dass falsche Lastenverteilung und unzureichende Sicherung zu dem Unfall führten. Dies hatte ein Gutachter zuvor so ermittelt. Ein als Zeuge geladener Mitarbeiter des Arbeitsinspektorates (der Behörde, die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz in Unternehmen überwacht) wies darauf hin, dass dreistrangige Zurrketten hätten eingesetzt werden müssen; es wurden aber lediglich zweisträngige verwendet. Zudem sei die Absprache zwischen den beteiligten Firmen alles andere als optimal gewesen.
Auch wenn der Kranführer nur ein Glied in der Kette ist, wurde er jetzt zu sechs Monaten Haft aus Bewährung verurteilt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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