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20.02.2013

Rundfunkbeitrag: ZDB fordert Nachbesserungen

Zum 1. Januar 2013 ist der neue Rundfunkbeitrag in Kraft getreten, der die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ersetzt. Durch das neue System sind alle baugewerblichen Unternehmen zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet (siehe Kran & Bühne Nr. 106 vom Oktober 2012, S. 49, Raumeinheit statt Gerät). Das belastet die Baufirmen quasi über Gebühr, sagt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB).

Zwar konnten nach massivem Einsatz des ZDB und seiner Landesverbände gegenüber den ursprünglich vorgelegten Eckpunkten entscheidende Verbesserungen erreicht werden. Hier nennt der ZDB die Herausnahme der Baustellen und Baustellencontainer sowie der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen aus der Beitragspflicht als Beispiele.

Dennoch führt insbesondere die systemwidrige Beitragspflicht für betriebliche Kraftfahrzeuge – unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist – bei baugewerblichen Unternehmen zu einer höheren Belastung.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes fordert, dass nicht nur mit Kommunen Sonderregelungen vereinbart werden, wie es derzeit der Presse zu entnehmen ist, sondern auch die Beitragspflicht für gewerbliche Fahrzeuge angepasst wird. Die Bereitschaft auf Länderseite scheint zumindest da: Ausdrücklich haben sich die Länder laut ZDB darauf verständigt, dass im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung zu prüfen sei, inwieweit auf die Einbeziehung von gewerblichen Fahrzeugen verzichtet werden kann.

Insbesondere muss der Zeitpunkt der Evaluierung vorgezogen werden, sobald das dafür erforderliche Zahlenmaterial vorliegt, fordert der Verband. Schnellstmöglich solle man die finanziellen Auswirkungen der auswerten und nicht erst – wie ursprünglich vorgesehen - frühestens im Laufe des Jahres 2014.

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