01.01.2016
Mindestlohn am Bau steigt
Ab 1. Januar 2016 haben am Bau Beschäftigte Anspruch auf einen höheren Mindestlohn. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) rät allen Bauarbeitern, die den tariflich vereinbarten Mindestlohn erhalten, ihre Lohnabrechnung genau zu prüfen.
„Der Mindestlohn am Bau liegt deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Alle Arbeitgeber müssen diese Lohnuntergrenze einhalten. Wer weniger zahlt, handelt illegal“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende
Dietmar Schäfers. „Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen, auf dem Rücken der Beschäftigten Wettbewerbsvorteile herauszuschinden. Mit Dumpinglöhnen drücken sie die Preise. Das darf sich niemand bieten lassen. Jeder muss auf seinen Rechten bestehen!“
Der Mindestlohn am Bau ist für jede Arbeitsstunde, also auch für Überstunden zu bezahlen. Das gilt selbstverständlich unabhängig von der Nationalität der Beschäftigten oder dem Firmensitz, wie die Gewerkschaft hervorhebt.
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Mindestlöhne im Bau ab 1. Januar 2016
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