14.01.2016
Unter Druck: TÜV schließt Lücke
Auf dem Prüfstand: Druckgeräte müssen laut Gesetzgeber auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden, bevor und während sie betrieben werden. Zwar sind im Gesetz Schutzmaßnahmen für die Prüfung vorgeschrieben, diese werden aber nicht näher spezifiziert. Der TÜV Nord legt nun ein Berechnungsverfahren für Sicherheitsabstände sowie weitere Schutzmaßnahmen fest und schließt damit die vorhandene Lücke im Regelwerk.
Druckgeräte sind geschlossene Behälter, deren Druck im Inneren vom Umgebungsdruck abweicht. Dazu zählen Dampfkessel, Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion sowie druckhaltende Ausrüstungsteile. Da diese Geräte unter hohem Druck stehen, ist ihr Betrieb mit erheblichen Gefahren verbunden. Um sicherzustellen, dass die Druckgeräte einwandfrei funktionieren, verlangt der Gesetzgeber, dass sie vor und während des Betriebs geprüft werden (ProdSG Abs.1, §2, Nr. 30; BetrSichV). Dabei werden die Geräte mit erhöhtem Druck belastet, woraus sich eine
Situation mit gesteigertem Gefährdungspotenzial für die an der Prüfung beteiligten Personen ergibt.
„Aufgrund des erhöhten Prüfdrucks können sich Anlageteile wie Verschraubungen, Flansche oder Stopfen lösen, die dann wie Geschosse durch die Luft fliegen. Explodiert ein Druckgerät, kann sogar allein die Druckwelle zu ernsthaften Verletzungen führen“, erklärt
Robert Wernicke von TÜV Nord. Das Prüfen von überwachungsbedürftigen Anlagen wird in den
Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 erläutert. Indiesen werden jedoch
keine konkreten Sicherheitsabstände für die Prüfer vorgeschrieben.
Diese Vorgaben seien äußerst dürftig, daher legt der TÜV folgende
Schutzmaßnahmen für die Prüfung von Druckgeräten fest:
1. Handlungsanleitung für die Prüfung von Druckgeräten bereitstellen
2. Gefahren vor Ort analysieren
3. Sicherheitsabstände nach TÜV Nord-Berechnungsverfahren
definieren
4. Gefahrenbereiche festlegen, die nicht betreten werden dürfen
5. Ggf. Schutzbarrikaden errichten
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Experten bei der Druckbehälterprüfung
TÜV Nord hat nun ein neues Berechnungsverfahren geschaffen, das die existierenden internationalen Methoden integriert. Die Sicherheitsabstände werden jetzt einheitlich berechnet; abhängig vom Prüfdruck, der Expansionsenergie und der Explosionsauswirkung. Zu beachten sei, dass etwa 35 Prozent der gespeicherten Energie in die Geschosswirkung beim Versagen von Anlagenteilen gehen können. Unter Berücksichtigung eines vom Sicherheitsbedürfnis abhängigen Skalierungsfaktors sowie von Festlegungen des US-amerikanischen Institutes der Hersteller von Explosivstoffen lasse sich der erforderliche Sicherheitsabstand konkret berechnen, so die Experten.
„Mit der neuen Vorgehensweise zur Berechnung von Sicherheitsabständen erzielen wir eine klare Linie, um den Anforderungen der Regelwerke Rechnung zu tragen. Zudem schaffen wir damit einen Referenzpunkt, der von Prüfern, aber auch vom Betriebspersonal, dringend benötigt wird“, so Robert Wernicke abschließend.
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