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14.06.2016

Radio an, Fahrzeuge raus

Seitdem die neuen Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013 eingeführt worden sind, schwelt die Diskussion um Sinn und Unsinn bestimmter Folgen dieser Gebühren. Damals waren vor allem für gewerbliche Fahrzeuge Verbesserungen in Aussicht gestellt worden; passiert ist bislang nichts – in dreieinhalb Jahren. Der Bauwirtschaft reißt langsam der Geduldsfaden.

Vor der für Mittwoch anberaumten Sitzung der Ministerpräsidenten formuliert der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider heute in Berlin folgende Forederung: „Vor einem Jahr haben die Ministerpräsidenten die Diskussion über eine Beitragssenkung für KFZ im gewerblichen Bereich auf dieses Jahr vertagt. Gerade beim betrieblichen Fuhrpark sind durch die Änderungen im Rundfunkbeitrag 2013 deutliche Mehrbelastungen für die Unternehmen des Bau- und Ausbaugewerbes aufgetreten. Daher fordern wir die Ministerpräsidenten auf, diese Zusatzbelastungen nun aufgrund des entstandenen finanziellen Spielraums zu korrigieren.“
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Karl-Heinz Schneider


Laut Bericht der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) werden die Einnahmen aus dem gewerblichen Bereich der Rundfunkbeiträge durch die wachsende Zahl von Betriebsstätten und gewerblichen KFZ weiterhin kontinuierlich steigen. „Die aktuellen Zahlen lassen erhebliche Mehreinnahmen erkennen, die zuallererst denjenigen zurückgegeben werden müssen, die von der Reform durch Zusatzlasten betroffen wurden. Minimale Beitragssenkungen für alle Haushalte sind ohnehin nur Augenwischerei! Sie sollten daher nachrangig behandelt werden“, so Schneider weiter.

Bei einem baugewerblichen Betrieb fielen vor 2013 fast keine gerätebezogenen Gebühren am Standort des Betriebs an, da die meisten Beschäftigten auf Baustellen arbeiten. Neben den Gebühren für allenfalls ein oder zwei Radios (ca. 70 bis 140 Euro) wurden nur Gebühren für die Autoradios fällig.

Heute zahlt derselbe Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten bereits für seine Betriebsstätte 420 Euro im Jahr, ein Betrieb mit über 50 Beschäftigten sogar 1.050 Euro. Hinzu kommen noch die Beiträge für die Fahrzeuge.

Für diese besonders betroffenen Betriebe (mit mehr als acht Beschäftigten) sollte zumindest ein Teil der Fahrzeuge aus der Bemessung des Rundfunkbeitrags herausgenommen werden. Das wäre nur gerecht, so der Verband. „Der bauwirtschaftliche Mittelstand darf nicht schon wieder die Melkkuh der Nation sein“, warnt Schneider.

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