02.04.2004
Gericht gibt Terex Recht
Im Patentstreit mit Liebherr um den Seitlichen Superlift von Terex-Demag und Y-Abspannung von Liebherr hat das Landgericht Mannheim entschieden, dass Liebherr mit der Y-Abspannung das Patentrecht verletzt.
Das Gericht gibt Terex-Demag recht, dass in der Y-Abspannung eine Patentsrecht- Gebrauchsmusterverletzung sieht. Liebherr wird in dem Urteil untersagt Teleskopkrane mit Y-Abspannung weiter herzustellen, anzubringen oder zu verkaufen.
Steve Filipov, Präsident von Terex Cranes, hat derweil angekündigt, Gespräche mit Liebherr anzugehen, um eine sinnvolle Lösung für die bereits am Markt befindlichen Krane mit Y-Abspannung schnellstmöglich zu finden. Seitens Terex-Demag greift das Urteil auch für den Megalift von Grove sowie die neue Y-Abspannung für den Liebherr LTM 1400.
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Der seitliche Superlift: Terex Demag AC 500 2
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Der "Y-Guy": Liebherr LTM 1400
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Groves Mega Winglift: GMK 7450
Liebherr kann beim Oberlandesgericht Karlsruhe in Berufung gehen. Hans Georg Frey, Geschäftsführer von Liebherr Ehingen hat gegenüber Vertikal.net erklärt, dass seitens Liebherr erst der volle Text des Urteils abgewartet wird und danach über mögliche Schritte entschieden wird.
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